Firmenversicherungen
Firmenversicherungen für KMU: BVG, UVG, Krankentaggeld und Betriebshaftpflicht prüfen und bündeln
Wir analysieren Ihre bestehenden Verträge, vergleichen Angebote verschiedener Versicherer und Vorsorgeeinrichtungen und zeigen Ihnen, wo Ihr Unternehmen zu viel bezahlt oder zu wenig gedeckt ist.
In vielen KMU wachsen die Versicherungen mit dem Unternehmen: Die Pensionskasse wurde bei der Gründung gewählt, die Unfallversicherung vom Vorgänger übernommen, die Betriebshaftpflicht seit Jahren nicht mehr angepasst. Das Ergebnis sind Lücken, Doppelspurigkeiten und Prämien, die nicht mehr zum Betrieb passen. PROFINIO bringt Ordnung in Ihre Firmenversicherungen – und behält sie danach für Sie im Blick.
Was wir für Ihr Unternehmen prüfen
Personalvorsorge
- BVG-Lösung und Pensionskasse
- Überobligatorische Leistungen
- Kosten und Reglement vergleichen
Personenversicherungen
- Unfallversicherung UVG
- UVG-Zusatzversicherung
- Krankentaggeld
Sach und Haftung
- Betriebshaftpflicht
- Inventar, Betriebsunterbruch und Cyber
- Fahrzeuge und Rechtsschutz
Organisation
- Alle Verträge an einem Ort
- Kündigungsfristen und Erneuerungen
- Begleitung im Schadenfall
Welche Versicherungen sind für Unternehmen Pflicht?
Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, sind mehrere Versicherungen vorgeschrieben: die Sozialversicherungen AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung sowie die Familienzulagen über die Ausgleichskasse, die Unfallversicherung nach UVG und – ab einem bestimmten Jahreslohn – die berufliche Vorsorge nach BVG. Für Firmenfahrzeuge kommt die Motorfahrzeug-Haftpflicht dazu.
Eine Krankentaggeldversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber häufig von einem Gesamtarbeitsvertrag verlangt oder im Arbeitsvertrag zugesichert. Auch die Betriebshaftpflicht ist für die meisten Branchen freiwillig – ohne sie kann ein einzelner Schadenfall aber die Existenz eines KMU gefährden.
- Pflicht: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen
- Pflicht: Unfallversicherung nach UVG
- Pflicht ab der Eintrittsschwelle: berufliche Vorsorge nach BVG
- Oft vertraglich verlangt: Krankentaggeld
- Dringend empfohlen: Betriebshaftpflicht
BVG für KMU vergleichen: worauf es ankommt
Die Pensionskasse ist für viele KMU die grösste Versicherungsposition – und die am schwierigsten zu vergleichende. Kleine Unternehmen schliessen sich meist einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung an. Diese unterscheiden sich stark: bei der Verzinsung der Altersguthaben, beim Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil, bei Risiko- und Verwaltungskosten und bei der finanziellen Lage der Stiftung.
Grundsätzlich gibt es zwei Modelle: Bei der Vollversicherung trägt ein Lebensversicherer die Risiken und garantiert die Guthaben, bei teilautonomen Stiftungen werden die Sparguthaben selbst angelegt. Die Vollversicherung bietet Sicherheit, die teilautonome Lösung oft eine höhere Verzinsung, aber auch mehr Schwankung. Welche Lösung passt, hängt von Ihrer Belegschaft und Ihrer Risikobereitschaft ab. Diese Kriterien vergleichen wir:
- Verzinsung der Altersguthaben in den vergangenen Jahren
- Umwandlungssatz und Leistungen bei Invalidität und Tod
- Risiko- und Verwaltungskosten pro versicherte Person
- Deckungsgrad und Anlagestrategie
- Vorsorgeplan: versicherter Lohn, Koordinationsabzug, Kaderlösungen
- Bedingungen bei Kündigung des Anschlussvertrags
Pensionskasse wechseln: Fristen und Einverständnis
Ein Wechsel der Pensionskasse ist möglich, aber an die Kündigungsfristen des Anschlussvertrags gebunden und braucht das Einverständnis des Personals oder der Personalvertretung. Prüfen Sie zudem, was mit laufenden Renten geschieht und ob bei einem Austritt Kosten oder Abzüge anfallen.
Wir begleiten den Wechsel von der Ausschreibung über den Vergleich der Offerten bis zur Information Ihrer Mitarbeitenden und zur Überführung der Guthaben.
Unfallversicherung UVG und Zusatzversicherung
Alle Mitarbeitenden sind obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert, ab einem Pensum von acht Wochenstunden auch gegen Nichtberufsunfälle. Ob Ihr Betrieb bei der Suva oder bei einem privaten Versicherer versichert ist, hängt von der Branche ab.
Die obligatorische Versicherung deckt Löhne nur bis zu einem Höchstbetrag und zahlt ein Taggeld von 80 Prozent. Mit einer UVG-Zusatzversicherung lassen sich höhere Löhne, die Differenz zum vollen Lohn oder eine bessere Spitalabteilung absichern – besonders für Kader sowie Inhaberinnen und Inhaber wichtig.
Krankentaggeld: Lohnfortzahlung absichern
Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter krank, müssen Sie den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen. Wie lange, hängt vom Dienstalter und von der im Kanton üblichen Skala ab. Ohne Versicherung tragen Sie dieses Risiko selbst – bei einer langen Krankheit kann das für ein KMU teuer werden.
Mit einer Krankentaggeldversicherung wird diese Pflicht in der Regel abgelöst: Die Versicherung zahlt nach einer Wartefrist einen Teil des Lohns während einer längeren Dauer. Die Lösung muss für die Mitarbeitenden mindestens gleichwertig sein. Wichtig sind Wartefrist, Höhe des Taggelds, Prämienaufteilung und die Bedingungen bei einem Austritt.
Betriebshaftpflicht und Sachversicherungen
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Ihr Unternehmen Dritten zufügt – etwa wenn eine Kundin in Ihren Räumen stürzt oder ein Produkt einen Schaden verursacht. Entscheidend sind die Versicherungssumme, die Deckung von Arbeiten bei Kunden und Ausschlüsse für bestimmte Tätigkeiten.
Dazu kommen je nach Betrieb eine Inventar- und Betriebsunterbruchversicherung, eine Cyberversicherung, Fahrzeugversicherungen und ein Firmenrechtsschutz. Für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung kann eine Organhaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Firmenversicherungen bündeln: so gehen wir vor
Sie entscheiden, welche Empfehlungen Sie umsetzen. Wichtige Vorschläge prüft immer eine zweite qualifizierte Person, bevor wir sie Ihnen vorlegen.
- Bestehende Policen und Reglemente im Kundenportal hochladen
- Deckungen, Prämien und Fristen strukturiert erfassen
- Lücken und Doppelspurigkeiten aufzeigen
- Angebote einholen und verständlich vergleichen
- Wechsel erst nach Ihrer Zustimmung umsetzen
- Verträge jährlich überprüfen
Typische Lücken bei KMU-Versicherungen
Diese Punkte fallen bei der Prüfung von Firmenversicherungen am häufigsten auf:
- Kein Krankentaggeld, obwohl der Arbeitsvertrag Lohnfortzahlung zusichert
- Löhne über dem UVG-Höchstbetrag nicht zusätzlich versichert
- Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht seit Jahren unverändert
- Inhaberinnen und Inhaber selbst nicht oder ungenügend versichert
- Kündigungsfristen verpasst und Verträge stillschweigend verlängert
Häufige Fragen
Ist eine Krankentaggeldversicherung für Unternehmen obligatorisch?
Gesetzlich nicht. Viele Gesamtarbeitsverträge schreiben sie aber vor, und ohne Versicherung tragen Sie die Lohnfortzahlung bei Krankheit selbst. Für die meisten KMU ist eine Krankentaggeldversicherung deshalb sinnvoll.
Ab wann muss ich Mitarbeitende im BVG versichern?
Sobald der Jahreslohn einer Person die Eintrittsschwelle nach BVG übersteigt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Der Betrag wird regelmässig angepasst. Wir prüfen mit Ihnen, wer zu versichern ist.
Kann ein KMU die Pensionskasse wechseln?
Ja, unter Einhaltung der Kündigungsfristen im Anschlussvertrag und mit dem Einverständnis des Personals oder der Personalvertretung. Wir vergleichen die Angebote und begleiten den Wechsel.
Wie oft sollte ich meine Firmenversicherungen überprüfen?
Mindestens einmal pro Jahr und bei jeder grösseren Veränderung, etwa bei neuen Mitarbeitenden, neuen Tätigkeiten, Investitionen oder einem Umzug. Wir erinnern Sie an Erneuerungstermine und Kündigungsfristen.
Sind Inhaberinnen und Inhaber über das Unternehmen versichert?
Wer in der eigenen GmbH oder AG angestellt ist, gilt sozialversicherungsrechtlich in der Regel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und ist entsprechend versichert. Inhaberinnen und Inhaber eines Einzelunternehmens müssen sich dagegen selbst um Unfallversicherung und Vorsorge kümmern.
Was deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Sie deckt Personen- und Sachschäden, die Ihr Unternehmen Dritten zufügt, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Was genau versichert ist, hängt von Branche, Versicherungssumme und Bedingungen ab – deshalb prüfen wir die Police im Detail.
Muss ich bestehende Verträge kündigen?
Nein. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf. Ob und wann Sie etwas ändern, entscheiden Sie selbst.
Begleiten Sie uns auch im Schadenfall?
Ja. Sie melden den Schaden Ihrer Ansprechperson, wir unterstützen Sie bei der Meldung an den Versicherer und behalten den Stand der Erledigung im Blick.
Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.
Schildern Sie uns Ihre Situation und erhalten Sie Ihren persönlichen PROFINIO-Plan.