Grenzgänger aus Italien anstellen

Grenzgänger aus Italien anstellen: neues Abkommen, 20-Kilometer-Zone und Quellensteuer

Sie beschäftigen Frontalieri aus Italien, etwa im Tessin, in Graubünden oder im Wallis? Seit 2024 gilt ein neues Grenzgängerabkommen. Hier sehen Sie, was das für Ihre Lohnadministration bedeutet.

Das neue Grenzgängerabkommen Schweiz–Italien

Seit dem 1. Januar 2024 wird das neue Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängern zwischen der Schweiz und Italien angewendet. Es ersetzt die Vereinbarung von 1974 und unterscheidet zwischen bisherigen und neuen Grenzgängern. Für Sie als Arbeitgeber heisst das: Sie müssen für jede Person wissen, unter welche Regel sie fällt, und den Quellensteuerabzug entsprechend einrichten.

Wer ist Grenzgänger im Sinne des Abkommens?

Als Grenzgänger gilt nach dem Abkommen, wer in einer italienischen Gemeinde wohnt, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb von 20 Kilometern zur Grenze liegt, in den Kantonen Tessin, Graubünden oder Wallis arbeitet und grundsätzlich täglich an den Wohnort zurückkehrt. Die betroffenen Gemeinden sind in Listen festgelegt.

Wohnt eine Person weiter entfernt, arbeitet sie in einem anderen Kanton oder kehrt sie nicht täglich zurück, gilt das Abkommen nicht. Dann wird ihr Lohn nach den allgemeinen Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens an der Quelle besteuert. Die Bewilligung G allein sagt über den steuerlichen Status nichts aus.

Bisherige Grenzgänger: Übergangsregelung

Wer zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem Inkrafttreten des Abkommens am 17. Juli 2023 als Grenzgänger im Grenzgebiet tätig war, gilt als bisheriger Grenzgänger. Für diese Personen gilt eine Übergangsregelung: Ihr Lohn wird weiterhin ausschliesslich in der Schweiz an der Quelle besteuert.

Für die Personalakte ist wichtig, dass der Status belegt werden kann, etwa mit früheren Arbeitsverträgen, Lohnausweisen und Bewilligungen. Ob der Status bei einem Stellenwechsel erhalten bleibt, hängt von den Umständen ab – prüfen Sie das bei jeder Neuanstellung.

Neue Grenzgänger: reduzierte Quellensteuer in der Schweiz

Für neue Grenzgänger erhebt die Schweiz eine Quellensteuer von höchstens 80 Prozent der ordentlichen Quellensteuer. Italien besteuert den Lohn zusätzlich, rechnet die Schweizer Steuer an und gewährt Grenzgängern einen erhöhten Freibetrag. Im Lohnprogramm werden dafür eigene Tarife verwendet.

Damit Sie den richtigen Tarif anwenden, brauchen Sie bei Eintritt verlässliche Angaben zu Wohngemeinde, Beginn der Grenzgängertätigkeit und früheren Arbeitgebern in der Schweiz. Die kantonale Steuerverwaltung kann Belege verlangen.

  • Wohngemeinde und Zugehörigkeit zur 20-Kilometer-Zone prüfen
  • Status als bisheriger oder neuer Grenzgänger mit Unterlagen belegen
  • Passenden Tarif im Lohnprogramm hinterlegen
  • Wohnortwechsel sofort nachführen

Telelavoro: Homeoffice bis 25 Prozent

Die Schweiz und Italien haben vereinbart, dass Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in Italien leisten können, ohne den steuerlichen Grenzgängerstatus zu verlieren. Wer mehr von Italien aus arbeitet, riskiert eine andere Besteuerung – mit Folgen für Ihre Quellensteuer-Abrechnung.

Bei der Sozialversicherung kann nach den allgemeinen Regeln ebenfalls ab 25 Prozent Arbeit im Wohnland die Zuständigkeit nach Italien wechseln. Ob Sonderregeln für Telearbeit im Verhältnis zu Italien angewendet werden können, muss im Einzelfall aktuell geprüft werden. Vereinbaren Sie Homeoffice deshalb schriftlich und erfassen Sie die Tage.

Sozialversicherung und Vorsorge

Arbeiten Ihre Mitarbeitenden ausschliesslich in der Schweiz, sind sie hier sozialversichert: Sie rechnen AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und – ab der Eintrittsschwelle – Pensionskasse ab wie bei allen anderen Mitarbeitenden. Werden sie ganz arbeitslos, ist in der Regel Italien für die Leistungen zuständig.

Krankenversicherung: KVG oder Servizio Sanitario Nazionale

Grenzgänger aus Italien wählen innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn zwischen der Schweizer Krankenversicherung nach KVG und dem italienischen Gesundheitssystem. Der Entscheid gilt in der Regel dauerhaft.

Italien hat zudem für bestimmte Grenzgänger, die im italienischen System versichert sind, eine Gesundheitsabgabe beschlossen. Wie sie umgesetzt wird und ob der Arbeitgeber dabei eine Rolle hat, sollte aktuell geprüft werden. Weisen Sie neue Mitarbeitende früh auf die Frist hin.

Checkliste: Grenzgänger aus Italien anstellen

Diese Punkte sollten vor der ersten Lohnzahlung geklärt sein:

  • Wohngemeinde prüfen: innerhalb oder ausserhalb der 20-Kilometer-Zone?
  • Arbeitsort prüfen: Tessin, Graubünden oder Wallis?
  • Status als bisheriger oder neuer Grenzgänger klären und belegen
  • Bewilligung G beim Migrationsamt beantragen
  • Quellensteuer-Tarif passend zum Status hinterlegen
  • Bei Ausgleichskasse, Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung anmelden
  • Homeoffice schriftlich vereinbaren und Tage erfassen
  • Auf die Frist für die Krankenversicherung hinweisen

Typische Fehler bei Grenzgängern aus Italien

Seit dem neuen Abkommen sehen wir diese Fehler besonders häufig:

  • Status als bisheriger oder neuer Grenzgänger nicht geprüft oder nicht belegt
  • Bei einem Stellenwechsel den bisherigen Status ungeprüft übernommen
  • Wohngemeinde ausserhalb der 20-Kilometer-Zone nicht erkannt
  • Homeoffice über 25 Prozent ohne Prüfung der Folgen
  • Wohnortwechsel nicht nachgeführt

So unterstützt PROFINIO Sie bei Grenzgängern aus Italien

Wir prüfen für jede Anstellung, ob die Person als bisheriger oder neuer Grenzgänger gilt, richten den passenden Quellensteuertarif ein und behalten Homeoffice-Tage und Wohnortwechsel im Blick. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Lohnadministration. Ihre Mitarbeitenden beraten wir auf Italienisch zur Krankenversicherung und zur Steuererklärung in Italien.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob jemand bisheriger oder neuer Grenzgänger ist?

Entscheidend ist, ob die Person zwischen Ende 2018 und dem Inkrafttreten des Abkommens im Juli 2023 bereits als Grenzgänger im Grenzgebiet gearbeitet hat. Lassen Sie sich das mit früheren Arbeitsverträgen, Lohnausweisen oder Bewilligungen belegen.

Welche Quellensteuer gilt für neue Grenzgänger aus Italien?

Die Schweiz erhebt höchstens 80 Prozent der ordentlichen Quellensteuer. Italien besteuert den Lohn zusätzlich und rechnet die Schweizer Steuer an. Im Lohnprogramm verwenden Sie dafür eigene Tarife.

Gilt das Grenzgängerabkommen auch für Mitarbeitende in Zürich?

Nein. Das Abkommen gilt nur für Personen, die im Tessin, in Graubünden oder im Wallis arbeiten und in der 20-Kilometer-Zone wohnen. In anderen Kantonen gelten die allgemeinen Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens.

Was gilt, wenn die Person ausserhalb der 20-Kilometer-Zone wohnt?

Dann fällt sie nicht unter das Grenzgängerabkommen. Ihr Lohn wird nach den allgemeinen Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens an der Quelle besteuert, und sie deklariert ihn zusätzlich in Italien. Klären Sie das vor Stellenantritt.

Wie viel Homeoffice ist für Grenzgänger aus Italien erlaubt?

Steuerlich bis 25 Prozent der Arbeitszeit, ohne dass der Grenzgängerstatus verloren geht. Bei der Sozialversicherung gelten eigene Regeln. Halten Sie die Homeoffice-Tage fest und vereinbaren Sie das Modell schriftlich.

Was müssen wir bei einem Wohnortwechsel tun?

Prüfen Sie sofort, ob die neue Wohngemeinde noch in der 20-Kilometer-Zone liegt, und passen Sie Tarif und Bewilligung an. Ein Umzug kann den steuerlichen Status ändern.

Beraten Sie unsere Mitarbeitenden auch auf Italienisch?

Ja. PROFINIO berät auf Italienisch, Deutsch, Französisch oder Englisch – Ihre Mitarbeitenden haben eine feste Ansprechperson für Fragen zu beiden Ländern.

Wichtiger Hinweis Die Informationen auf diesen Seiten sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle Beratung. Regeln können sich ändern; massgebend sind die jeweils geltenden Gesetze und Abkommen.

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