Personal und Lohn
Lohnbuchhaltung auslagern: Lohnadministration, Sozialversicherungen und Quellensteuer für KMU
Monatliche Lohnabrechnung, Meldungen an Ausgleichskasse, Pensionskasse und Versicherer, Quellensteuer und Lohnausweise – wir übernehmen Ihre Personaladministration, Sie behalten den Überblick.
Die Lohnbuchhaltung ist in der Schweiz anspruchsvoller, als sie auf den ersten Blick wirkt. Neben der Abrechnung selbst kommen Beiträge an mehrere Sozialversicherungen, die Quellensteuer für ausländische Mitarbeitende und Grenzgänger, Familienzulagen und zahlreiche Meldefristen dazu. Für KMU lohnt es sich oft, diese Arbeit auszulagern: Sie sparen Zeit, vermeiden teure Fehler und sind nicht von einer einzelnen Person im Betrieb abhängig.
Was wir für Sie übernehmen
Lohnabrechnung
- Monatliche Lohnabrechnungen
- Spesen, Zulagen und 13. Monatslohn
- Auszahlungsdateien für die Bank
Sozialversicherungen
- AHV/IV/EO, ALV und Familienzulagen
- Pensionskasse, Unfall und Krankentaggeld
- Jahresmeldungen und Lohnsummen
Quellensteuer
- Tarife bestimmen und nachführen
- Abrechnung mit den Kantonen
- Grenzgänger aus DE, FR und IT
Ein- und Austritte
- Anmeldungen und Abmeldungen
- Schlussabrechnung und Arbeitgeberbescheinigungen
- Lohnausweise zum Jahresende
Lohnadministration in der Schweiz: das gehört dazu
Hinter jeder Lohnzahlung stehen Abzüge und Arbeitgeberbeiträge, die richtig berechnet und an verschiedene Stellen abgeliefert werden müssen. Fehler fallen oft erst bei einer Arbeitgeberkontrolle der Ausgleichskasse oder einer Revision der Steuerverwaltung auf – und können dann für mehrere Jahre rückwirkend nachgefordert werden.
- Bruttolohn, Zulagen und Spesen
- Abzüge für AHV/IV/EO, ALV, Nichtberufsunfall, Krankentaggeld und Pensionskasse
- Quellensteuer bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden
- Familienzulagen
- Auszahlung und Verbuchung
Lohnbuchhaltung auslagern: die Vorteile für KMU
In kleinen Unternehmen erledigt oft die Geschäftsführung selbst oder eine Person neben ihrer eigentlichen Aufgabe die Löhne. Das funktioniert, bis jemand ausfällt, ein Sonderfall auftritt oder sich die Regeln ändern. Wer die Lohnbuchhaltung auslagert, hat feste Abläufe, aktuelles Fachwissen und eine Stellvertretung.
- Kein eigenes Lohnprogramm und keine Updates nötig
- Gesetzliche Änderungen werden laufend berücksichtigt
- Vertrauliche Lohndaten bleiben ausserhalb des Teams
- Planbare Kosten statt Aufwand nach Stunden
Sozialversicherungsmeldungen: AHV, BVG, UVG und Krankentaggeld
Als Arbeitgeber sind Sie einer AHV-Ausgleichskasse angeschlossen. Im Lauf des Jahres zahlen Sie Akontobeiträge, nach Jahresende melden Sie die effektiven Löhne pro Person. Auch Unfall- und Krankentaggeldversicherung rechnen mit der gemeldeten Lohnsumme ab, und die Pensionskasse braucht Ein- und Austritte sowie Lohnänderungen.
Mit dem elektronischen Lohnmeldeverfahren lassen sich viele dieser Meldungen in einem Schritt aus dem Lohnprogramm übermitteln. Wir richten die Abläufe so ein, dass keine Meldung vergessen geht.
Quellensteuer-Abrechnung für Arbeitgeber
Ausländische Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C und Grenzgänger werden in der Regel an der Quelle besteuert. Sie als Arbeitgeber bestimmen den Tarif, ziehen die Steuer vom Lohn ab und rechnen mit der kantonalen Steuerverwaltung ab. Der Tarif hängt unter anderem vom Zivilstand, von Kindern, vom Einkommen der Partnerin oder des Partners und bei Grenzgängern vom Wohnland ab.
Ändert sich etwas an diesen Angaben, muss der Tarif angepasst werden, falls nötig rückwirkend. Für Mitarbeitende in mehreren Kantonen oder mit Wohnsitz im Ausland gelten zusätzliche Regeln. Bei einem falschen Abzug haftet der Arbeitgeber.
- Neue quellensteuerpflichtige Mitarbeitende melden
- Tarif und Bescheinigungen prüfen
- Abrechnung je Kanton fristgerecht einreichen
- Korrekturen und Rückfragen bearbeiten
- Quellensteuerbescheinigungen ausstellen
Ein- und Austritte ohne Lücken
Bei einem Eintritt braucht es mehr als den Arbeitsvertrag: Anmeldungen bei Pensionskasse und Ausgleichskasse, die Prüfung der Quellensteuerpflicht, bei ausländischen Mitarbeitenden die Bewilligung und bei Grenzgängern die Bescheinigungen des Wohnlands.
Beim Austritt folgen Abmeldungen, die Schlussabrechnung mit Ferien- und Überzeitguthaben, der Lohnausweis und Hinweise an die austretende Person zu Versicherungen, die nach dem Austritt nur noch eine begrenzte Zeit weiterlaufen. Wir arbeiten mit Checklisten, damit jede Meldung zur richtigen Zeit erfolgt.
Die wichtigsten Termine im Lohnjahr
Viele Termine wiederholen sich jedes Jahr. Die genauen Daten hängen von Ausgleichskasse, Kanton und Versicherern ab, deshalb führen wir sie für jedes Unternehmen einzeln:
- Monatlich: Lohnabrechnung und Auszahlung
- Monatlich, quartalsweise oder jährlich je nach Kanton: Quellensteuer-Abrechnung
- Laufend: Akontobeiträge an die Ausgleichskasse
- Nach Jahresende: Lohnbescheinigung an die Ausgleichskasse und Lohnsummen an die Versicherer
- Zu Jahresbeginn: Lohnausweise an die Mitarbeitenden
Typische Fehler in der Lohnadministration
Diese Fehler führen am häufigsten zu Nachforderungen:
- Quellensteuer-Tarif nach Heirat oder Geburt nicht angepasst
- Mitarbeitende zu spät bei der Pensionskasse angemeldet
- Boni oder Spesenpauschalen falsch abgerechnet
- Pensum unter acht Wochenstunden bei der Nichtberufsunfallversicherung nicht berücksichtigt
- Austritte nicht abgemeldet
So arbeitet PROFINIO mit Ihnen zusammen
Sie melden Änderungen wie Eintritte, Lohnanpassungen oder Abwesenheiten über das Kundenportal. Wir erstellen die Lohnabrechnungen, übermitteln die Meldungen und legen Ihnen die Unterlagen zur Freigabe vor. So behalten Sie die Kontrolle und müssen sich nicht um Formulare und Fristen kümmern.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitenden lohnt es sich, die Lohnbuchhaltung auszulagern?
Oft schon ab der ersten angestellten Person. Gerade kleine Unternehmen haben selten jemanden, der sich laufend mit den Änderungen bei Sozialversicherungen und Quellensteuer befasst.
Müssen wir ein bestimmtes Lohnprogramm verwenden?
Nein. Wir arbeiten mit unserer eigenen Lösung und stellen Ihnen Lohnabrechnungen, Auswertungen und Buchungsdaten zur Verfügung. Bestehende Daten übernehmen wir beim Wechsel.
Übernehmen Sie auch die Quellensteuer für Grenzgänger?
Ja. Wir bestimmen den richtigen Tarif je Wohnland, holen die nötigen Bescheinigungen ein und rechnen mit der kantonalen Steuerverwaltung ab.
Wer ist für die Richtigkeit der Abrechnungen verantwortlich?
Gegenüber Behörden und Sozialversicherungen bleiben Sie als Arbeitgeber verantwortlich. Wir erstellen die Abrechnungen sorgfältig auf Basis Ihrer Angaben und legen sie Ihnen zur Freigabe vor.
Was passiert bei einer Arbeitgeberkontrolle?
Die Ausgleichskasse prüft periodisch, ob die Löhne korrekt abgerechnet wurden. Wir stellen die Unterlagen zusammen und begleiten Sie durch die Kontrolle.
Können wir während des Jahres wechseln?
Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Am einfachsten ist er auf einen Jahresbeginn, weil dann keine unterjährigen Lohndaten übernommen werden müssen.
Wie melden wir Änderungen?
Über das Kundenportal. Sie erfassen Eintritte, Austritte, Lohnänderungen und Abwesenheiten oder laden Unterlagen hoch und sehen den Stand jeder Lohnperiode.
Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.
Schildern Sie uns Ihre Situation und erhalten Sie Ihren persönlichen PROFINIO-Plan.