Grenzgänger aus Frankreich
Grenzgänger aus Frankreich: Krankenversicherung, Steuern und Sozialversicherung
Sie wohnen in Frankreich und arbeiten in der Schweiz? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte – viele davon hängen davon ab, in welchem Kanton Sie arbeiten.
Frontalier France–Suisse: wer als Grenzgänger gilt
Als Grenzgängerin oder Grenzgänger (frontalier) wohnen Sie in Frankreich und arbeiten bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Für die Bewilligung, die Krankenversicherung und die Steuern gelten aber unterschiedliche Regeln – und bei den Steuern spielt der Arbeitskanton die Hauptrolle.
Für die Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) genügt es in der Regel, mindestens einmal pro Woche an den Wohnort in Frankreich zurückzukehren. Das Gesuch stellt meist Ihr Arbeitgeber beim kantonalen Migrationsamt.
Für die Besteuerung nach der Grenzgängervereinbarung wird dagegen grundsätzlich die tägliche Rückkehr verlangt. Nur eine begrenzte Zahl beruflicher Übernachtungen ausserhalb des Wohnorts ist zulässig.
Krankenversicherung: LAMal oder französisches System
Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich können wählen, ob sie sich in der Schweiz nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG, französisch LAMal) oder im französischen System versichern. Dieses Optionsrecht muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn ausgeübt werden. Die Wahl gilt in der Regel dauerhaft und betrifft meist auch nicht erwerbstätige Familienangehörige.
Im französischen System zahlen Grenzgänger einen Beitrag, der vom Einkommen abhängt. Die frühere Möglichkeit, sich privat in Frankreich zu versichern, gibt es seit 2014 nicht mehr. Bei der LAMal zahlen Sie dagegen eine Kopfprämie pro Person, unabhängig vom Lohn.
Je nach Wahl unterscheiden sich auch die Behandlungsmöglichkeiten in beiden Ländern. Für den Vergleich zählen vor allem diese Punkte:
- Höhe Ihres Einkommens – heute und in einigen Jahren
- Anzahl Personen im Haushalt ohne eigenes Einkommen
- Ärzte und Spitäler, die Sie nutzen möchten – in Frankreich oder in der Schweiz
- Zusatzdeckungen, zum Beispiel über eine Mutuelle oder eine Schweizer Zusatzversicherung
Frontalier impôts: Besteuerung je nach Arbeitskanton
Für die Kantone Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura gilt eine besondere Vereinbarung von 1983: Grenzgänger werden dort nicht an der Quelle besteuert, sondern versteuern ihren Lohn in Frankreich. Die Schweiz erhält dafür von Frankreich einen Ausgleich.
Voraussetzung ist eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz in Frankreich (attestation de résidence fiscale), die Ihr französisches Steueramt ausstellt und die Sie Ihrem Arbeitgeber abgeben. Fehlt sie, zieht der Arbeitgeber in der Regel Quellensteuer ab.
- Arbeitskanton klären: Gilt die Vereinbarung von 1983?
- Wohnsitzbescheinigung beim französischen Steueramt beantragen
- Bescheinigung vor der ersten Lohnzahlung beim Arbeitgeber einreichen
- Lohn jedes Jahr in der französischen Steuererklärung deklarieren
Grenzgänger in Genf: Quellensteuer und Quasi-Ansässigkeit
Genf gehört nicht zur Vereinbarung von 1983. Wer in Genf arbeitet, wird in der Schweiz an der Quelle besteuert. Stammt fast das gesamte Einkommen Ihres Haushalts aus der Schweiz, können Sie als «quasi-résident» eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen und so Abzüge geltend machen, die im Quellensteuertarif nicht enthalten sind.
Auch in Frankreich müssen Sie den Genfer Lohn deklarieren. Er wird dort in der Regel nicht ein zweites Mal besteuert, kann aber den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte beeinflussen.
Übrige Kantone: Quellensteuer in der Schweiz
Arbeiten Sie in einem Kanton, der weder zur Vereinbarung von 1983 gehört noch Genf ist – zum Beispiel in Freiburg oder in der Deutschschweiz –, wird Ihr Lohn in der Regel in der Schweiz an der Quelle besteuert. In Frankreich deklarieren Sie ihn trotzdem, und die Doppelbesteuerung wird über das Abkommen vermieden.
Télétravail: Homeoffice als Grenzgänger aus Frankreich
Für die Steuern haben die Schweiz und Frankreich eine Homeoffice-Regel vereinbart: Bis zu einem bestimmten Anteil – derzeit 40 Prozent der Arbeitszeit – ändert Telearbeit in Frankreich nichts an der Besteuerung. Darüber gelten andere Regeln.
Bei der Sozialversicherung gilt eine eigene Grenze: Nach den allgemeinen Regeln kann ein Anteil ab 25 Prozent im Wohnland dazu führen, dass Sie in Frankreich sozialversichert werden. Auf Antrag Ihres Arbeitgebers bleiben Sie mit weniger als 50 Prozent Telearbeit in der Schweiz versichert. Halten Sie Ihre Homeoffice-Tage deshalb schriftlich fest.
Sozialversicherung und Vorsorge in der Schweiz
Arbeiten Sie in der Schweiz, zahlen Sie in der Regel in AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung und – ab einem bestimmten Lohn – in die Pensionskasse ein. Über den Arbeitgeber sind Sie gegen Unfall versichert. Werden Sie ganz arbeitslos, ist in der Regel Frankreich für die Leistungen zuständig.
Eine Säule 3a ist möglich, wenn Sie in der Schweiz AHV-pflichtig sind. Ob sie sich steuerlich lohnt, hängt davon ab, wo Sie besteuert werden – in Frankreich, über die Quellensteuer oder mit einer nachträglichen Veranlagung in der Schweiz.
Checkliste für den Start als Grenzgänger aus Frankreich
Die meisten Fristen beginnen mit dem ersten Arbeitstag. Diese Punkte sollten Sie deshalb früh erledigen, idealerweise schon vor Stellenantritt:
- Grenzgängerbewilligung G mit dem Arbeitgeber beantragen
- Klären, ob Ihr Arbeitskanton zur Vereinbarung von 1983 gehört oder ob Quellensteuer gilt
- Wohnsitzbescheinigung beim französischen Steueramt anfordern, falls nötig
- LAMal und französisches System vergleichen und innerhalb von drei Monaten entscheiden
- Homeoffice-Regelung mit dem Arbeitgeber schriftlich festhalten
- Lohnausweis und Bescheinigungen für die französische Steuererklärung sammeln
Typische Fehler von Grenzgängern aus Frankreich
Diese Fehler lassen sich mit etwas Vorbereitung vermeiden:
- Optionsrecht verpasst oder ohne Vergleich der Beiträge entschieden
- Wohnsitzbescheinigung zu spät abgegeben – mit unnötiger Quellensteuer als Folge
- Regeln eines Kantons auf einen anderen übertragen, etwa Genf und Waadt verwechselt
- Homeoffice-Tage nicht erfasst und dadurch Grenzen überschritten
- Genfer Lohn in Frankreich nicht deklariert
So begleitet Sie PROFINIO als Grenzgänger aus Frankreich
Ihre feste Ansprechperson klärt, welche Regeln für Ihren Arbeitskanton gelten, vergleicht LAMal und französisches System vor Ablauf der Frist und erinnert Sie an Bescheinigungen und Erklärungen in beiden Ländern. Unterlagen laden Sie im Kundenportal hoch, auch mit dem Handy. Beraten werden Sie auf Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch.
Häufige Fragen
Muss ich mich als Grenzgänger aus Frankreich in der Schweiz krankenversichern?
Sie können wählen zwischen der Schweizer Krankenversicherung nach KVG (LAMal) und dem französischen System. Die Wahl muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn getroffen werden und ist in der Regel endgültig. Wir vergleichen beide Varianten für Ihren Haushalt.
Was ist günstiger für Grenzgänger: LAMal oder französische Krankenversicherung?
Das hängt vor allem von Ihrem Einkommen und der Grösse Ihres Haushalts ab. Im französischen System richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, bei der LAMal zahlt jede Person eine Prämie. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – ein Vergleich mit Ihren Zahlen lohnt sich.
Wo zahle ich als Grenzgänger aus Frankreich Steuern?
Das hängt vom Arbeitskanton ab. In den Kantonen der Vereinbarung von 1983 werden Grenzgänger in Frankreich besteuert, in Genf und den übrigen Kantonen an der Quelle in der Schweiz. In Frankreich deklarieren Sie Ihren Lohn in jedem Fall.
Welche Kantone fallen unter die Grenzgängervereinbarung von 1983?
Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura. Arbeiten Sie dort und wohnen in Frankreich, versteuern Sie Ihren Lohn in der Regel in Frankreich. Voraussetzung ist eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz.
Was ist die attestation de résidence fiscale?
Mit dieser Bescheinigung bestätigt das französische Steueramt, dass Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind. In den Kantonen der Vereinbarung von 1983 geben Sie sie Ihrem Arbeitgeber ab, damit keine Quellensteuer abgezogen wird.
Wie viel Homeoffice darf ich als Grenzgänger aus Frankreich machen?
Steuerlich ist Telearbeit in Frankreich derzeit bis 40 Prozent der Arbeitszeit ohne Wechsel des Besteuerungsrechts möglich. Bei der Sozialversicherung gelten eigene Grenzen: Auf Antrag bleiben Sie mit weniger als 50 Prozent Telearbeit in der Schweiz versichert. Lassen Sie Ihr Modell vorab prüfen.
Was bedeutet «quasi-résident» in Genf?
Stammt fast das gesamte Einkommen Ihres Haushalts aus der Schweiz, können Sie in Genf als quasi-résident eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. So lassen sich Abzüge geltend machen, die im Quellensteuertarif fehlen. Ob sich das lohnt, prüfen wir mit Ihnen.
Wer zahlt Arbeitslosengeld, wenn ich als Grenzgänger aus Frankreich meine Stelle verliere?
Werden Sie ganz arbeitslos, ist in der Regel Frankreich als Wohnland für die Leistungen zuständig, obwohl Sie in der Schweiz Beiträge bezahlt haben. Melden Sie sich deshalb rasch bei der französischen Arbeitsvermittlung. Bei Teilarbeitslosigkeit können andere Regeln gelten.
Begleiten Sie mich auch auf Französisch?
Ja. PROFINIO berät Sie auf Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch – mit einer festen Ansprechperson für beide Länder.
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