Firmengründung

Firma gründen in der Schweiz: Rechtsform, Handelsregister, Versicherungen und Vorsorge

Von der Wahl der Rechtsform über den Eintrag ins Handelsregister bis zu AHV, Mehrwertsteuer, Versicherungen und Vorsorge: Wir begleiten Ihre Gründung, damit Ihr Unternehmen von Anfang an richtig aufgestellt ist.

Eine Firma ist in der Schweiz schnell gegründet – die Entscheide bei der Gründung begleiten Sie aber über Jahre. Die Rechtsform bestimmt, wie Sie haften, wie Sie besteuert werden und wie Sie selbst versichert sind. Wer Versicherungen und Vorsorge erst nach der Gründung angeht, hat oft schon Lücken. PROFINIO verbindet die Gründung mit allem, was danach kommt.

Wobei wir Sie bei der Gründung begleiten

01

Rechtsform

  • Einzelunternehmen, GmbH oder AG
  • Haftung, Steuern und Sozialversicherung vergleichen
  • Kapital und Sacheinlagen planen
02

Gründung

  • Statuten und Gründungsunterlagen
  • Kapitaleinzahlung und Notariat
  • Eintrag ins Handelsregister
03

Anmeldungen

  • AHV-Ausgleichskasse
  • Mehrwertsteuer
  • Steuerverwaltung und Bewilligungen
04

Absicherung

  • Unfall, Krankentaggeld und Haftpflicht
  • Pensionskasse für Sie und Ihr Team
  • Persönliche Vorsorge

Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?

Die meisten Gründerinnen und Gründer in der Schweiz wählen zwischen Einzelunternehmen, GmbH und AG. Entscheidend sind Haftung, Kapitalbedarf, Steuern, Sozialversicherung und Ihre Pläne für die nächsten Jahre – etwa ob Sie Partner aufnehmen, Mitarbeitende anstellen oder später Investoren beteiligen möchten.

  • Einzelunternehmen: einfach zu gründen, Sie haften aber mit Ihrem Privatvermögen
  • GmbH: Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, Stammkapital von mindestens CHF 20'000
  • AG: Aktienkapital von mindestens CHF 100'000, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt
  • Kollektivgesellschaft: für mehrere Personen, ohne eigene juristische Person

Steuern und Sozialversicherung je nach Rechtsform

Beim Einzelunternehmen wird der Gewinn zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen besteuert, und Sie zahlen AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende oder Selbständigerwerbender. Bei GmbH und AG zahlt die Gesellschaft Gewinn- und Kapitalsteuer; Sie selbst sind in der Regel angestellt und versteuern Lohn und allfällige Dividenden.

Ab welchem Gewinn sich eine Kapitalgesellschaft lohnt, hängt vom Kanton, von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Plänen ab. Wir rechnen die Varianten mit Ihren Zahlen durch, bevor Sie sich festlegen.

GmbH gründen in der Schweiz: der Ablauf

Eine GmbH entsteht in wenigen, klar geregelten Schritten. Sind die Vorbereitungen sorgfältig gemacht, verläuft die Gründung meist reibungslos:

  • Firmennamen prüfen und Zweck festlegen
  • Statuten entwerfen und Geschäftsführung bestimmen
  • Stammkapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank einzahlen
  • Gründungsurkunde öffentlich beurkunden lassen
  • Beim Handelsregister des Sitzkantons anmelden
  • Nach dem Eintrag: Kapital wird freigegeben, die GmbH ist rechtsfähig

AG und Sachgründung

Die AG wird nach dem gleichen Muster gegründet, mit Aktienkapital, Verwaltungsrat und Aktienbuch. Bei Sacheinlagen – etwa wenn Sie ein bestehendes Einzelunternehmen, Fahrzeuge oder Maschinen einbringen – braucht es zusätzliche Berichte und Prüfungen. Diese Fälle sollten früh geplant werden.

Was kostet eine GmbH-Gründung?

Neben dem Stammkapital, das Ihrem Unternehmen erhalten bleibt, fallen Gebühren für die öffentliche Beurkundung und das Handelsregister an, je nach Bank auch für das Kapitaleinzahlungskonto. Die Höhe hängt vom Kanton, vom Notariat und davon ab, ob es sich um eine Bar- oder eine Sachgründung handelt. Dazu kommen Kosten für Beratung, Buchhaltung und die ersten Versicherungen.

Wir zeigen Ihnen vorab, mit welchen Kosten Sie insgesamt rechnen müssen, und bieten die Begleitung zum Fixpreis an.

Handelsregister: wann ist der Eintrag Pflicht?

GmbH und AG entstehen erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Ein Einzelunternehmen muss eingetragen werden, sobald der Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht; darunter ist der Eintrag freiwillig. Der Eintrag macht Ihr Unternehmen öffentlich sichtbar und schützt den Firmennamen im Rahmen des Gesetzes.

AHV und Mehrwertsteuer: Anmeldungen nach der Gründung

Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer melden Sie sich bei der Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an. Die Ausgleichskasse prüft, ob Sie als selbständig anerkannt werden – wichtig, wenn Sie vor allem für wenige Auftraggeber arbeiten. Bei GmbH und AG meldet sich das Unternehmen als Arbeitgeber an, auch wenn Sie anfangs die einzige angestellte Person sind.

Mehrwertsteuerpflichtig werden Sie, sobald Ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 im Jahr erreicht. Eine freiwillige Unterstellung kann sinnvoll sein, wenn Sie hohe Investitionen haben und die Vorsteuer zurückfordern möchten.

Versicherungen und Vorsorge von Anfang an

Mit der ersten angestellten Person – auch wenn Sie das selbst in Ihrer GmbH sind – brauchen Sie eine Unfallversicherung nach UVG. Ab einem bestimmten Lohn kommt die Pensionskasse dazu. Krankentaggeld und Betriebshaftpflicht sind nicht überall vorgeschrieben, gehören aber in die meisten Gründungspläne.

Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sind Sie dagegen nicht automatisch gegen Unfall versichert und haben keine Pensionskasse. Ohne eigene Lösung tragen Sie das Risiko bei Unfall, Krankheit und Invalidität allein. Je nach Situation sind eine freiwillige Unfallversicherung, ein Krankentaggeld und eine freiwillige berufliche Vorsorge oder die Säule 3a für Selbständige ohne Pensionskasse sinnvoll.

Viele Gründer investieren in den ersten Jahren alles ins Unternehmen und vernachlässigen die eigene Vorsorge. Wie viel Lohn und wie viel Dividende Sie beziehen, hat zudem Folgen für AHV, Pensionskasse und Steuern. Wir planen das gemeinsam mit Ihnen.

Typische Fehler bei der Firmengründung

Diese Punkte kosten Gründerinnen und Gründer später am meisten Zeit und Geld:

  • Rechtsform nur nach den Gründungskosten gewählt
  • Unfallversicherung erst nach dem ersten Arbeitstag abgeschlossen
  • Mehrwertsteuerpflicht zu spät erkannt
  • Geschäfts- und Privatkonto nicht getrennt
  • Eigene Absicherung bei Krankheit und Invalidität vergessen

So begleitet Sie PROFINIO bei der Gründung

Wir erstellen mit Ihnen einen Gründungsfahrplan, koordinieren die Schritte mit Notariat, Bank und Handelsregister und übernehmen die Anmeldungen bei Ausgleichskasse und Mehrwertsteuer. Versicherungen und Vorsorge stellen wir parallel auf, damit Sie ab dem ersten Tag abgesichert sind. Nach der Gründung bleiben wir Ihre Ansprechperson für Buchhaltung, Löhne, Steuern und Versicherungen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine GmbH zu gründen?

Sind Name, Statuten und Kapital bereit, lässt sich die Gründung oft innert weniger Wochen abschliessen. Wie lange der Eintrag ins Handelsregister dauert, hängt vom Kanton ab.

Wie viel Kapital brauche ich für eine GmbH?

Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000 und muss bei der Gründung vollständig einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt sein. Das Geld bleibt im Unternehmen und steht nach dem Eintrag für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.

GmbH oder Einzelunternehmen – was ist besser?

Das hängt von Haftungsrisiko, erwartetem Gewinn, Kapitalbedarf und Ihren Plänen ab. Ein Einzelunternehmen ist einfacher zu gründen, bei einer GmbH ist die Haftung beschränkt, und Sie können Lohn und Gewinn gezielter planen. Wir vergleichen beide Varianten mit Ihren Zahlen.

Muss ich mich als Selbständige oder Selbständiger bei der AHV anmelden?

Ja. Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an, die prüft, ob Sie als selbständig gelten. Bei GmbH und AG meldet sich die Gesellschaft als Arbeitgeberin an.

Ab wann bin ich mehrwertsteuerpflichtig?

Sobald Ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 im Jahr erreicht. Eine freiwillige Unterstellung ist möglich und kann sich bei hohen Investitionen lohnen.

Bin ich als Inhaberin oder Inhaber einer GmbH selbst versichert?

Wenn Sie in Ihrer GmbH angestellt sind, gelten Sie in der Regel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer: Sie sind über das Unternehmen gegen Unfall versichert und ab einem bestimmten Lohn in der Pensionskasse. Ein Krankentaggeld müssen Sie separat regeln.

Kann ich mein Einzelunternehmen später in eine GmbH umwandeln?

Ja. Ein bestehendes Einzelunternehmen kann in eine GmbH oder AG überführt werden, zum Beispiel über eine Sacheinlage. Damit dabei keine unnötigen Steuerfolgen entstehen, sollte der Schritt vorab geplant werden.

Was übernimmt PROFINIO bei der Gründung?

Wir beraten Sie zur Rechtsform, erstellen den Gründungsfahrplan, koordinieren Notariat, Bank und Handelsregister und erledigen die Anmeldungen bei Ausgleichskasse und Mehrwertsteuer. Versicherungen und Vorsorge stellen wir parallel auf.

Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.

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