Zuzug aus Deutschland
Von Deutschland in die Schweiz ziehen: Ihr Fahrplan
Abmelden, anmelden, versichern, versteuern: Wir bringen die Schritte beider Länder in die richtige Reihenfolge – damit keine Frist verstreicht.
Auswandern in die Schweiz: die Checkliste auf einen Blick
Ein Umzug von Deutschland in die Schweiz betrifft zwei Rechtsordnungen gleichzeitig. Vieles muss in einer bestimmten Reihenfolge passieren: Ohne Arbeitsvertrag keine Bewilligung, ohne Anmeldung keine Krankenkasse, ohne Abmeldung oft Ärger mit deutschen Behörden. Diese Übersicht hilft Ihnen beim Planen:
- Drei Monate vorher: Arbeitsvertrag, Wohnung, Kündigungsfristen in Deutschland prüfen
- Einen Monat vorher: steuerliche Fragen klären, Versicherungen kündigen oder umstellen
- Beim Umzug: in Deutschland abmelden, Umzugsgut verzollen
- Erste Tage in der Schweiz: bei der Gemeinde anmelden, Bewilligung beantragen
- Innerhalb von drei Monaten: Schweizer Krankenkasse abschliessen
- Im ersten Jahr: Fahrzeug einlösen, Führerschein umtauschen, Steuern im Blick behalten
Vor dem Umzug: in Deutschland abmelden und kündigen
Wer Deutschland verlässt, meldet sich beim Bürgeramt ab. Die Abmeldebescheinigung brauchen Sie später für Krankenkasse, Bank, Finanzamt und Behörden.
Ihre deutsche Krankenversicherung endet in der Regel mit dem Wegzug. Wer privat versichert ist, sollte prüfen, ob eine Anwartschaftsversicherung für eine mögliche Rückkehr sinnvoll ist. Auch Verträge wie Hausrat, Haftpflicht oder Mobilfunk sollten Sie rechtzeitig kündigen oder umstellen.
Informieren Sie ausserdem Ihre Bank, den Rundfunkbeitrag und – wenn Sie Kinder haben – die Familienkasse. Mit dem Wegzug ändert sich in der Regel, welches Land Familienleistungen zahlt.
Aufenthaltsbewilligung B, L oder C für Deutsche
Dank der Personenfreizügigkeit brauchen deutsche Staatsangehörige keine Arbeitsbewilligung im klassischen Sinn, aber eine Aufenthaltsbewilligung. Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder einem Vertrag ab einem Jahr erhalten Sie in der Regel die Bewilligung B, bei kürzeren Verträgen die Kurzaufenthaltsbewilligung L.
Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt können Deutsche in der Regel die Niederlassungsbewilligung C erhalten. Das ist auch steuerlich wichtig: Mit C werden Sie nicht mehr an der Quelle, sondern ordentlich besteuert.
Anmeldung bei der Gemeinde: Fristen und Unterlagen
In der Schweiz melden Sie sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei Ihrer Wohngemeinde an, meist beim Einwohneramt oder der Einwohnerkontrolle. Die Gemeinde leitet das Gesuch für Ihre Bewilligung weiter. Bringen Sie mit:
- Reisepass oder Personalausweis für jede Person
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung
- Mietvertrag oder Wohnungsbestätigung
- Passfoto, je nach Gemeinde
- Familienausweis, Heirats- und Geburtsurkunden, falls Familie mitkommt
Krankenkasse in der Schweiz: Frist von drei Monaten
Nach dem Zuzug müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einer Schweizer Krankenkasse versichern. Melden Sie sich rechtzeitig an, gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Tag des Zuzugs. Wer zu spät kommt, ist erst ab dem Beitritt versichert und muss mit einem Prämienzuschlag rechnen.
Die Grundversicherung ist bei allen Krankenkassen gleich, die Prämien aber nicht. Sie unterscheiden sich nach Kanton, Prämienregion, Alter, Franchise und Versicherungsmodell, etwa mit Hausarzt, Gruppenpraxis oder telefonischer Erstberatung.
Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, sind Sie über ihn auch in der Freizeit gegen Unfall versichert. Dann können Sie die Unfalldeckung in der Krankenkasse ausschliessen. Zusatzversicherungen, etwa für Zahnbehandlungen oder das Spital, sind freiwillig und setzen meist eine Gesundheitsprüfung voraus.
Steuern: das Wegzugsjahr und das erste Jahr in der Schweiz
Für das Jahr des Wegzugs geben Sie in Deutschland in der Regel noch eine Steuererklärung für die Monate vor dem Umzug ab. In der Schweiz werden Sie mit Bewilligung B meist an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab.
Ab einem bestimmten Jahreseinkommen oder wenn Sie weitere Einkünfte oder Vermögen haben, wird zusätzlich eine Steuererklärung verlangt. Auch freiwillig kann sich eine nachträgliche Veranlagung lohnen, etwa wegen Einzahlungen in die Säule 3a oder hoher Berufskosten. Der Antrag ist fristgebunden – meist bis Ende März des Folgejahres.
Wer Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Immobilien oder weitere Einkünfte in Deutschland hat, kann auch nach dem Umzug in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Lassen Sie das vor dem Umzug prüfen.
Rente, Riester und Vorsorge
Ihre Ansprüche aus der deutschen Rentenversicherung bleiben erhalten. Später zahlt in der Regel jedes Land eine eigene Rente für die dort zurückgelegten Beitragszeiten.
In der Schweiz zahlen Sie ab Arbeitsbeginn in AHV und – ab einem bestimmten Lohn – in die Pensionskasse ein. Mit der Säule 3a können Sie zusätzlich steuerbegünstigt vorsorgen. Wer später in der Schweiz Wohneigentum kaufen möchte, sollte die Vorsorge früh darauf ausrichten.
Bei einem Riester-Vertrag kann ein Wegzug in die Schweiz dazu führen, dass Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Klären Sie das vor dem Umzug.
Wohnung und weitere Versicherungen
Für die Mietwohnung verlangen Vermieter meist eine Mietkaution von bis zu drei Monatsmieten, die auf ein Sperrkonto eingezahlt wird. Viele Vermieter erwarten zudem eine Privathaftpflichtversicherung.
Eine Hausratversicherung ist in der Regel freiwillig, in einigen Kantonen aber für Feuerschäden vorgeschrieben. Für Radio und Fernsehen erhebt der Bund eine Haushaltabgabe, die automatisch über die Gemeindeanmeldung verrechnet wird.
Auto, Umzugsgut und Führerschein
Ihr Hausrat und ein Fahrzeug, das Sie bereits seit einiger Zeit nutzen, können als Übersiedlungsgut in der Regel zollfrei eingeführt werden. Dafür füllen Sie beim Zoll ein Antragsformular mit einer Liste der Gegenstände aus. Das Fahrzeug müssen Sie anschliessend in der Schweiz prüfen lassen und einlösen.
Den deutschen Führerschein tauschen Sie innerhalb von zwölf Monaten gegen einen Schweizer Ausweis. Danach ist er in der Schweiz nicht mehr gültig.
Typische Fehler beim Umzug aus Deutschland
Diese Punkte kosten im Nachhinein am meisten Geld oder Nerven:
- Krankenkasse nach mehr als drei Monaten abgeschlossen – mit Prämienzuschlag
- Unfalldeckung doppelt bezahlt, obwohl der Arbeitgeber versichert
- Riester-Vertrag oder Beteiligungen nicht vor dem Umzug geprüft
- Frist für eine freiwillige Steuererklärung in der Schweiz verpasst
- Führerschein nicht innerhalb eines Jahres umgetauscht
So begleitet Sie PROFINIO beim Umzug
Ihre feste Ansprechperson erstellt mit Ihnen einen Umzugsplan mit allen Fristen in Deutschland und der Schweiz, vergleicht die Krankenkassen vor Ablauf der drei Monate und klärt die Steuern im Wegzugs- und im ersten Jahr. Im Kundenportal sehen Sie jederzeit, was erledigt ist und was noch ansteht. Beraten werden Sie auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.
Häufige Fragen
Wann muss ich mich nach dem Umzug in die Schweiz krankenversichern?
Innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug. Melden Sie sich fristgerecht an, gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Tag des Zuzugs. Wir vergleichen die Angebote, bevor die Frist abläuft.
Was passiert, wenn ich die Frist für die Krankenkasse verpasse?
Dann sind Sie erst ab dem Beitritt versichert, nicht rückwirkend. Zusätzlich kann die Krankenkasse einen Prämienzuschlag verlangen. Wer sich gar nicht versichert, wird von der zuständigen Behörde einer Krankenkasse zugewiesen.
Welche Bewilligung erhalte ich als Deutsche oder Deutscher in der Schweiz?
Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder einem Vertrag ab einem Jahr in der Regel die Aufenthaltsbewilligung B, bei kürzeren Verträgen die Bewilligung L. Nach fünf Jahren ist in der Regel die Niederlassungsbewilligung C möglich.
Muss ich nach dem Umzug noch in Deutschland Steuern zahlen?
Für das Wegzugsjahr in der Regel ja, für die Monate vor dem Umzug. Danach hängt es davon ab, ob Sie noch Einkünfte, Immobilien oder Beteiligungen in Deutschland haben. Wir klären das mit Ihnen vor dem Umzug.
Muss ich trotz Quellensteuer eine Steuererklärung in der Schweiz abgeben?
Ab einem bestimmten Einkommen oder mit weiteren Einkünften und Vermögen ja. Auch freiwillig kann sich eine nachträgliche Veranlagung lohnen, etwa wegen Säule 3a oder Berufskosten. Der Antrag ist fristgebunden.
Was passiert mit meiner deutschen Rente, wenn ich in die Schweiz ziehe?
Ihre Ansprüche aus der deutschen Rentenversicherung bleiben erhalten. Später erhalten Sie in der Regel aus beiden Ländern eine eigene Rente für die jeweiligen Beitragszeiten. Bei Riester-Verträgen sollten Sie vor dem Umzug prüfen, ob Zulagen zurückgefordert werden.
Kann ich mein Auto aus Deutschland mitnehmen?
Ja. Ein Fahrzeug, das Sie bereits genutzt haben, können Sie als Übersiedlungsgut in der Regel zollfrei einführen. Anschliessend lassen Sie es in der Schweiz prüfen und einlösen.
Ab wann kann PROFINIO mich begleiten?
Schon vor dem Umzug. Je früher wir Ihre Situation kennen, desto besser lassen sich Fristen in beiden Ländern planen.
Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.
Schildern Sie uns Ihre Situation und erhalten Sie Ihren persönlichen PROFINIO-Plan.