Leben und arbeiten in der Schweiz

Sie leben und arbeiten in der Schweiz – wir halten Versicherungen, Steuern und Vorsorge für Sie im Griff

Zu viele Policen, steigende Prämien und eine Steuererklärung, die liegen bleibt? PROFINIO bringt Ordnung hinein und erinnert Sie an alles, was ansteht.

Wer schon länger in der Schweiz lebt, hat über die Jahre Versicherungen, Konten und Vorsorgelösungen bei verschiedenen Anbietern gesammelt. Die Übersicht geht verloren, Prämien steigen, und Fristen verstreichen. PROFINIO bündelt alles in einem Kundenportal und gibt Ihnen eine feste Ansprechperson.

Was wir für Sie übernehmen

01

Versicherungen

  • Policen-Check auf Lücken und Doppelspurigkeiten
  • Krankenkasse jedes Jahr vergleichen
  • Wechsel begleiten
02

Steuern

  • Steuererklärung vorbereiten und einreichen
  • Mögliche Abzüge prüfen
  • Fristen und Rückfragen
03

Vorsorge

  • Säule 3a planen
  • Absicherung der Familie
  • Pensionskasse und Einkäufe einordnen

Krankenkasse wechseln: Prämien, Fristen und Franchise

Ende September werden die Krankenkassenprämien für das nächste Jahr bekannt, Ihre Krankenkasse teilt Ihnen die neue Prämie danach schriftlich mit. Die Grundversicherung können Sie jeweils auf Ende Jahr wechseln, wenn die Kündigung bis Ende November bei der Krankenkasse eintrifft. Die neue Kasse muss Sie in der Grundversicherung ohne Vorbehalt aufnehmen.

Mit der ordentlichen Franchise und dem Standardmodell ist zusätzlich ein Wechsel auf Ende Juni möglich. Eine höhere Franchise können Sie jeweils auf Anfang Jahr wählen; zurück zu einer tieferen Franchise geht es nur mit Kündigungsfrist.

Zusatzversicherungen folgen eigenen Regeln: Sie haben längere Vertragsdauern und Kündigungsfristen, und die neue Versicherung darf Sie wegen Ihrer Gesundheit ablehnen. Kündigen Sie eine Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die neue Police bestätigt ist.

  • Neue Prämie mit dem Angebot anderer Kassen vergleichen
  • Franchise passend zu Ihren üblichen Gesundheitskosten wählen
  • Modell prüfen: Hausarzt, Gruppenpraxis oder Telemedizin
  • Unfalldeckung ausschliessen, wenn Sie über den Arbeitgeber versichert sind
  • Kündigung eingeschrieben und rechtzeitig verschicken

Prämienverbilligung: wer Anspruch hat

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält vom Kanton eine Verbilligung der Krankenkassenprämien. Wie hoch sie ist und ob Sie sie beantragen müssen oder automatisch erhalten, regelt jeder Kanton selbst. Gerade nach einer Lohnveränderung, einer Geburt oder einer Trennung lohnt sich die Prüfung.

Steuererklärung in der Schweiz: Fristen und Unterlagen

Die Steuererklärung ist in den meisten Kantonen bis Ende März des Folgejahres fällig. Eine Fristerstreckung ist in der Regel möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden. Wer die Frist ohne Erstreckung verpasst, erhält eine Mahnung und riskiert eine Busse oder eine Einschätzung durch das Steueramt.

Sie laden Lohnausweis, Bankbelege und Bescheinigungen im Kundenportal hoch – auch einfach mit dem Handy fotografiert. Wir sehen, was noch fehlt, prüfen mögliche Abzüge und reichen fristgerecht ein. Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel:

  • Lohnausweis, bei mehreren Arbeitgebern alle
  • Steuerausweise und Saldi aller Bank- und Depotkonten per 31. Dezember
  • Bescheinigungen über Einzahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse
  • Belege für Krankheitskosten, Kinderbetreuung und Weiterbildung
  • Bei Wohneigentum: Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten

Steuern sparen: Abzüge, die oft vergessen gehen

Viele Haushalte verschenken Abzüge, weil Belege fehlen oder Möglichkeiten nicht bekannt sind. Welche Abzüge in welcher Höhe zulässig sind, hängt vom Kanton ab. Häufig übersehen werden Berufskosten wie Fahrkosten und auswärtige Verpflegung, Weiterbildungskosten, Kinderbetreuung durch Dritte und Krankheitskosten, die über dem Selbstbehalt liegen.

Am meisten Wirkung haben in der Regel Einzahlungen in die Säule 3a und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Beides lässt sich planen – am besten schon im Herbst, bevor das Steuerjahr endet.

Säule 3a und Pensionskasse: Vorsorge mit Steuervorteil

Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag vom Einkommen abziehen. Wer in einem Jahr nicht den vollen Betrag eingezahlt hat, kann diese Lücke unter bestimmten Voraussetzungen später nachzahlen. Mehrere 3a-Konten ermöglichen es, die Auszahlung später auf mehrere Jahre zu verteilen.

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist ebenfalls abziehbar. Wie viel möglich ist, steht auf Ihrem Vorsorgeausweis. Beachten Sie: Nach einem Einkauf ist ein Kapitalbezug in der Regel drei Jahre lang gesperrt – das ist wichtig, wenn Sie Wohneigentum oder eine Pensionierung mit Kapital planen.

Auch bei der AHV lohnt sich ein Blick: Mit einem Auszug aus Ihrem individuellen Konto sehen Sie, ob Beitragsjahre fehlen. Lücken lassen sich nur für eine begrenzte Zeit rückwirkend schliessen.

Pensionierung planen: Rente oder Kapital

Spätestens einige Jahre vor der Pensionierung stellt sich die Frage, ob Sie das Pensionskassenguthaben als Rente, als Kapital oder gemischt beziehen. Die Rente ist lebenslang und planbar, das Kapital flexibel, aber Sie tragen das Anlage- und Langlebigkeitsrisiko selbst. Den Kapitalbezug müssen Sie meist innerhalb einer Frist gemäss Reglement Ihrer Pensionskasse anmelden.

Kapitalleistungen aus Vorsorge werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Wer Bezüge aus Säule 3a und Pensionskasse auf mehrere Jahre verteilt, kann die Steuerbelastung je nach Kanton senken. Eine solche Planung braucht Vorlauf – beginnen Sie früh.

Policen-Check: Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz

Mit den Jahren sammeln sich Versicherungen an, die sich überschneiden oder nicht mehr zur Lebenssituation passen. Typisch sind doppelte Deckungen bei Reise- und Annullationsversicherungen, eine zu tiefe Versicherungssumme in der Hausratversicherung oder ein Rechtsschutz, der die wichtigsten Bereiche nicht abdeckt.

Eine zu tiefe Hausrat-Versicherungssumme kann im Schadenfall dazu führen, dass die Versicherung nur einen Teil bezahlt. Prüfen Sie die Summe nach jedem Umzug und jeder grösseren Anschaffung.

Wenn sich das Leben ändert

Heirat, Geburt, neue Stelle, Umzug oder Wohneigentum verändern, welche Versicherungen und welche Vorsorge sinnvoll sind. Ihre Ansprechperson passt Ihren Plan an und erinnert Sie an das, was neu ansteht.

  • Geburt: Kind innerhalb der Frist bei einer Krankenkasse anmelden
  • Heirat: gemeinsame Besteuerung, Vorsorge und Begünstigung prüfen
  • Stellenwechsel: Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung klären
  • Wohneigentum: Finanzierung, Gebäudeversicherung und Vorsorgegelder abstimmen
  • Trennung oder Scheidung: Policen, Begünstigungen und Steuern neu regeln

Typische Fehler bei Versicherungen, Steuern und Vorsorge

Diese Fehler sehen wir bei Haushalten in der Schweiz am häufigsten:

  • Krankenkasse jahrelang nicht verglichen
  • Zusatzversicherung gekündigt, bevor die neue bestätigt war
  • Steuerabzüge mangels Belegen nicht geltend gemacht
  • Säule 3a erst im Dezember oder gar nicht einbezahlt
  • Pensionskasseneinkauf kurz vor einem geplanten Kapitalbezug

So begleitet Sie PROFINIO im Alltag

Sie erhalten eine feste Ansprechperson, die Ihre Situation kennt. Im Kundenportal liegen alle Policen und Unterlagen an einem Ort, und Sie werden an Fristen erinnert – vom Krankenkassenwechsel bis zur Steuererklärung. Beraten werden Sie auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich meine Krankenkasse wechseln?

Die Grundversicherung können Sie auf Ende Jahr wechseln, wenn die Kündigung bis Ende November bei Ihrer Krankenkasse eintrifft. Mit ordentlicher Franchise und Standardmodell ist zusätzlich ein Wechsel auf Ende Juni möglich. Für Zusatzversicherungen gelten eigene Fristen.

Lohnt sich ein Krankenkassenwechsel überhaupt?

Oft ja, denn die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, die Prämien aber nicht. Zusätzlich lassen sich mit Franchise und Modell Kosten sparen. Wir vergleichen jedes Jahr und sagen Ihnen, ob sich ein Wechsel lohnt.

Welche Franchise ist die richtige für mich?

Das hängt davon ab, wie hoch Ihre Gesundheitskosten üblicherweise sind und welche Reserven Sie haben. Wer selten zum Arzt geht, spart mit einer hohen Franchise oft Prämien. Wer regelmässig Behandlungen braucht, fährt mit einer tiefen Franchise meist besser.

Bis wann muss ich die Steuererklärung einreichen?

In den meisten Kantonen bis Ende März des Folgejahres. Eine Fristerstreckung ist in der Regel möglich, muss aber rechtzeitig beantragt werden. Wir behalten die Frist für Sie im Blick.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät einreiche?

Sie erhalten zuerst eine Mahnung. Reichen Sie dann immer noch nicht ein, kann das Steueramt eine Busse verhängen und Ihr Einkommen schätzen – meist zu Ihrem Nachteil. Eine Fristerstreckung vorab zu beantragen ist deshalb fast immer besser.

Wie viel kann ich mit der Säule 3a sparen?

Einzahlungen bis zum jährlichen Höchstbetrag können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wie viel Steuern Sie dadurch sparen, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Wohnort und Ihrer Familiensituation ab. Wir rechnen das mit Ihnen konkret durch.

Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Ein Einkauf ist steuerlich abziehbar und verbessert Ihre Altersleistungen. Ob er sich lohnt, hängt von Ihrem Steuersatz, Ihrer Pensionskasse und Ihren Plänen ab. Nach einem Einkauf ist ein Kapitalbezug in der Regel drei Jahre lang gesperrt.

Lohnt sich PROFINIO, wenn ich schon alles habe?

Gerade dann. Viele Haushalte zahlen für doppelte Deckungen oder zu hohe Prämien. Wir prüfen Ihre bestehenden Policen und zeigen, wo Sie sparen oder besser abgesichert sein können.

Muss ich meine Versicherungen wechseln?

Nein. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf. Ob und wann Sie etwas ändern, entscheiden Sie selbst.

Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.

Schildern Sie uns Ihre Situation und erhalten Sie Ihren persönlichen PROFINIO-Plan.

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