Zuzug aus Frankreich

Von Frankreich in die Schweiz ziehen: Ihr Fahrplan

Ob nach Genf, in die Waadt oder in die Deutschschweiz: Wir zeigen Ihnen, was Sie in Frankreich abschliessen und in der Schweiz neu regeln müssen.

Vor dem Umzug: in Frankreich abschliessen

Eine Abmeldepflicht wie in Deutschland gibt es in Frankreich nicht. Informieren Sie aber das Finanzamt (centre des finances publiques), Ihre Krankenkasse (CPAM) und Ihre Mutuelle über den Umzug ins Ausland, und kündigen Sie Verträge wie Wohnungs- oder Autoversicherung rechtzeitig.

Ankommen: Anmeldung und Bewilligung

In der Schweiz melden Sie sich kurz nach dem Umzug bei Ihrer Wohngemeinde an. Als französische Staatsangehörige erhalten Sie mit einem Arbeitsvertrag in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung B (oder L bei kürzeren Verträgen).

Krankenkasse: drei Monate Zeit

Mit dem Wohnsitz in der Schweiz endet die Versicherung über die Sécurité sociale in der Regel. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten bei einer Schweizer Krankenkasse versichern; die Versicherung gilt rückwirkend ab Zuzug. Wir vergleichen Prämien, Franchisen und Modelle für Sie.

Steuern: das Wegzugsjahr und das erste Jahr in der Schweiz

In Frankreich geben Sie für das Jahr des Wegzugs noch eine Steuererklärung für die Einkünfte bis zum Umzug ab. In der Schweiz werden Sie mit Bewilligung B meist an der Quelle besteuert; je nach Kanton, Einkommen und Situation ist zusätzlich eine Steuererklärung nötig oder vorteilhaft.

Behalten Sie Wohneigentum oder Einkünfte in Frankreich, gelten zusätzliche Regeln nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Wir klären mit Ihnen, was wo zu deklarieren ist.

Rente und Vorsorge

Ihre in Frankreich erworbenen Rentenansprüche bleiben erhalten. In der Schweiz zahlen Sie ab Arbeitsbeginn in AHV und Pensionskasse ein; die Säule 3a ergänzt die Vorsorge steuerbegünstigt.

Auto und Umzugsgut

Hausrat und ein bereits genutztes Fahrzeug können als Übersiedlungsgut in der Regel zollfrei eingeführt werden. Danach lösen Sie das Fahrzeug in der Schweiz ein und tauschen den französischen Führerschein innerhalb von zwölf Monaten um.

Häufige Fragen

Bleibe ich nach dem Umzug in der Sécurité sociale versichert?

In der Regel nicht. Mit dem Wohnsitz und der Arbeit in der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einer Schweizer Krankenkasse versichern.

Wo zahle ich im Jahr des Umzugs Steuern?

Für die Monate vor dem Umzug in Frankreich, danach in der Schweiz. Wir stellen sicher, dass beide Seiten richtig deklariert werden.

Begleiten Sie mich auch auf Französisch?

Ja. PROFINIO berät Sie auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.

Wichtiger Hinweis Die Informationen auf diesen Seiten sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle Beratung. Regeln können sich ändern; massgebend sind die jeweils geltenden Gesetze und Abkommen.

Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.

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