Zuzug aus Deutschland

Von Deutschland in die Schweiz ziehen: Ihr Fahrplan

Abmelden, anmelden, versichern, versteuern: Wir bringen die Schritte beider Länder in die richtige Reihenfolge – damit keine Frist verstreicht.

Vor dem Umzug: in Deutschland abmelden und kündigen

Wer Deutschland verlässt, meldet sich beim Bürgeramt ab. Die Abmeldebescheinigung brauchen Sie später für Krankenkasse, Bank und Behörden.

Ihre deutsche Krankenversicherung endet in der Regel mit dem Wegzug. Wer privat versichert ist, sollte prüfen, ob eine Anwartschaftsversicherung für eine mögliche Rückkehr sinnvoll ist. Auch Verträge wie Hausrat, Haftpflicht oder Mobilfunk sollten Sie rechtzeitig kündigen oder umstellen.

Ankommen: Anmeldung und Bewilligung

In der Schweiz melden Sie sich innerhalb weniger Tage nach dem Umzug bei Ihrer Wohngemeinde an. Als deutsche Staatsangehörige erhalten Sie mit einem Arbeitsvertrag in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung B (oder L bei kürzeren Verträgen).

Krankenkasse: drei Monate Zeit

Nach dem Zuzug müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einer Schweizer Krankenkasse versichern. Die Versicherung gilt rückwirkend ab Zuzug. Prämien, Franchise und Modelle unterscheiden sich stark – wir vergleichen die Angebote für Sie und Ihre Familie.

Steuern: das Wegzugsjahr und das erste Jahr in der Schweiz

Für das Jahr des Wegzugs geben Sie in Deutschland in der Regel noch eine Steuererklärung für die Monate vor dem Umzug ab. In der Schweiz werden Sie mit Bewilligung B meist an der Quelle besteuert; je nach Einkommen und Situation ist zusätzlich eine Steuererklärung nötig oder vorteilhaft.

Wer Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Immobilien oder weitere Einkünfte in Deutschland hat, kann auch nach dem Umzug in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Lassen Sie das vor dem Umzug prüfen.

Rente, Riester und Vorsorge

Ihre Ansprüche aus der deutschen Rentenversicherung bleiben erhalten. In der Schweiz zahlen Sie ab Arbeitsbeginn in AHV und Pensionskasse ein; mit der Säule 3a können Sie zusätzlich steuerbegünstigt vorsorgen.

Bei einem Riester-Vertrag kann ein Wegzug in die Schweiz dazu führen, dass Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Klären Sie das vor dem Umzug.

Auto und Umzugsgut

Ihr Hausrat und ein Fahrzeug, das Sie bereits genutzt haben, können als Übersiedlungsgut in der Regel zollfrei eingeführt werden. Das Fahrzeug müssen Sie anschliessend in der Schweiz einlösen, und den deutschen Führerschein tauschen Sie innerhalb von zwölf Monaten gegen einen Schweizer Ausweis.

Häufige Fragen

Wann muss ich mich in der Schweiz krankenversichern?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Tag des Zuzugs.

Muss ich nach dem Umzug noch in Deutschland Steuern zahlen?

Für das Wegzugsjahr in der Regel ja, für die Monate vor dem Umzug. Danach hängt es davon ab, ob Sie noch Einkünfte oder Vermögen in Deutschland haben. Wir klären das mit Ihnen.

Ab wann kann PROFINIO mich begleiten?

Schon vor dem Umzug. Je früher wir Ihre Situation kennen, desto besser lassen sich Fristen in beiden Ländern planen.

Wichtiger Hinweis Die Informationen auf diesen Seiten sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle Beratung. Regeln können sich ändern; massgebend sind die jeweils geltenden Gesetze und Abkommen.

Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.

Schildern Sie uns Ihre Situation und erhalten Sie Ihren persönlichen PROFINIO-Plan.

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