Rechtliches

Erstinformation für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer

Als Versicherungsvermittlerin sind wir nach Art. 45 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) verpflichtet, Sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrags und vor der ersten Beratung über die nachstehenden Punkte zu informieren. Bitte lesen Sie diese Information sorgfältig; bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.