Grenzgänger aus Frankreich

Grenzgänger aus Frankreich: Krankenversicherung, Steuern und Sozialversicherung

Sie wohnen in Frankreich und arbeiten in der Schweiz? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, die je nach Arbeitskanton unterschiedlich geregelt sind.

Krankenversicherung: KVG oder französisches System

Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich können wählen, ob sie sich in der Schweiz nach KVG oder im französischen System versichern (Optionsrecht). Die Wahl muss innerhalb einer kurzen Frist nach Arbeitsbeginn getroffen werden und gilt in der Regel dauerhaft.

Die beiden Systeme unterscheiden sich bei Beiträgen, Leistungen und beim Zugang zu Ärzten und Spitälern in beiden Ländern. Wir vergleichen die Varianten für Sie und Ihre Familie.

Steuern: abhängig vom Arbeitskanton

Bei der Besteuerung kommt es darauf an, in welchem Kanton Sie arbeiten. Für mehrere Grenzkantone gilt eine besondere Vereinbarung, nach der Grenzgänger in Frankreich besteuert werden. In anderen Kantonen, etwa in Genf, wird das Einkommen an der Quelle in der Schweiz besteuert.

Je nach Kanton und Situation sind zusätzliche Nachweise oder Anträge nötig, zum Beispiel eine Bescheinigung über den Wohnsitz in Frankreich. Wir klären mit Ihnen, welche Regeln für Ihren Arbeitsort gelten.

Homeoffice und Sozialversicherung

Für Arbeit im Homeoffice gelten zwischen der Schweiz und Frankreich besondere Regeln, sowohl bei den Steuern als auch bei der Sozialversicherung. Wer regelmässig von zu Hause aus arbeitet, sollte die Auswirkungen vorab prüfen lassen.

Bewilligung G

Für die Arbeit in der Schweiz benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). Wir unterstützen Sie bei den nötigen Unterlagen.

Häufige Fragen

Muss ich mich als Grenzgänger aus Frankreich in der Schweiz krankenversichern?

Sie können wählen zwischen der Schweizer Krankenversicherung nach KVG und dem französischen System. Die Wahl ist fristgebunden und in der Regel endgültig.

Wo zahle ich als Grenzgänger aus Frankreich Steuern?

Das hängt vom Arbeitskanton ab. In einigen Kantonen werden Grenzgänger in Frankreich besteuert, in anderen – etwa in Genf – an der Quelle in der Schweiz.

Wichtiger Hinweis Die Informationen auf diesen Seiten sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle Beratung. Regeln können sich ändern; massgebend sind die jeweils geltenden Gesetze und Abkommen.

Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.

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