Grenzgänger aus Italien
Grenzgänger aus Italien: Krankenversicherung, Steuern und Sozialversicherung
Sie wohnen in Italien und arbeiten in der Schweiz, zum Beispiel im Tessin oder in Graubünden? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte.
Krankenversicherung: Optionsrecht
Auch Grenzgänger mit Wohnsitz in Italien können wählen, ob sie sich in der Schweiz nach KVG oder im italienischen Gesundheitssystem versichern (Optionsrecht). Die Frist für den Entscheid ist kurz, und die Wahl gilt in der Regel dauerhaft.
Steuern: Grenzgängerabkommen Schweiz–Italien
Mit dem Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien gelten für die Besteuerung unterschiedliche Regeln, je nachdem, wann Ihre Tätigkeit als Grenzgänger begonnen hat und ob Sie in der Grenzzone wohnen.
Für Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Abkommens als Grenzgänger tätig waren, gilt eine Übergangsregelung. Neue Grenzgänger werden in der Schweiz an der Quelle und zusätzlich in Italien besteuert, wobei die Schweizer Steuer angerechnet wird. Wir prüfen mit Ihnen, welche Regel für Sie gilt.
Sozialversicherung und Vorsorge
In der Regel sind Sie dort sozialversichert, wo Sie arbeiten – also in der Schweiz. Arbeiten Sie regelmässig auch von Italien aus, kann sich das ändern. Lassen Sie solche Arbeitsmodelle vorab prüfen.
Bewilligung G
Für die Arbeit in der Schweiz benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). Wir unterstützen Sie bei den Unterlagen.
Häufige Fragen
Welche Steuerregel gilt für mich als Grenzgänger aus Italien?
Das hängt davon ab, wann Ihre Tätigkeit als Grenzgänger begonnen hat und wo Sie wohnen. Wir prüfen Ihre Situation anhand des Grenzgängerabkommens.
Muss ich mich als Grenzgänger aus Italien in der Schweiz krankenversichern?
Sie können innerhalb einer Frist zwischen der Schweizer Krankenversicherung und dem italienischen Gesundheitssystem wählen.
Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.
Schildern Sie uns Ihre Situation und erhalten Sie Ihren persönlichen PROFINIO-Plan.