Zuzug aus Italien

Von Italien in die Schweiz ziehen: Ihr Fahrplan

AIRE, Bewilligung, Krankenkasse und Steuern: Wir bringen die Schritte in Italien und in der Schweiz in die richtige Reihenfolge.

Vor dem Umzug: AIRE und Verträge in Italien

Italienische Staatsangehörige, die für mehr als zwölf Monate ins Ausland ziehen, tragen sich über das zuständige Konsulat im Register der Auslanditaliener (AIRE) ein. Der Eintrag ist wichtig: Ohne ihn können Sie in Italien weiterhin als steuerlich ansässig gelten.

Kündigen oder übertragen Sie zudem Verträge wie Wohnungs- und Autoversicherung rechtzeitig.

Ankommen: Anmeldung und Bewilligung

In der Schweiz melden Sie sich kurz nach dem Umzug bei Ihrer Wohngemeinde an. Mit einem Arbeitsvertrag erhalten italienische Staatsangehörige in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung B (oder L bei kürzeren Verträgen).

Krankenkasse: drei Monate Zeit

Mit dem Umzug endet die Versicherung über den Servizio Sanitario Nazionale in der Regel. In der Schweiz versichern Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse; die Versicherung gilt rückwirkend ab Zuzug. Wir vergleichen die Angebote für Sie und Ihre Familie.

Steuern: Ansässigkeit klar regeln

In der Schweiz werden Sie mit Bewilligung B meist an der Quelle besteuert; je nach Situation ist zusätzlich eine Steuererklärung nötig oder vorteilhaft.

Entscheidend ist, dass Ihre steuerliche Ansässigkeit eindeutig in die Schweiz wechselt. Behalten Sie eine Wohnung, Familie oder Einkünfte in Italien, sollte das vorab geprüft werden.

Rente und Vorsorge

Ihre Beiträge an die INPS bleiben erhalten. In der Schweiz zahlen Sie ab Arbeitsbeginn in AHV und Pensionskasse ein; mit der Säule 3a sorgen Sie zusätzlich steuerbegünstigt vor.

Auto und Umzugsgut

Hausrat und ein bereits genutztes Fahrzeug können als Übersiedlungsgut in der Regel zollfrei eingeführt werden. Das Fahrzeug lösen Sie danach in der Schweiz ein, und den italienischen Führerschein tauschen Sie innerhalb von zwölf Monaten um.

Häufige Fragen

Muss ich mich ins AIRE eintragen?

Ja, wenn Sie als italienische Staatsangehörige für länger als zwölf Monate in die Schweiz ziehen. Der Eintrag erfolgt über das zuständige Konsulat.

Wann muss ich mich in der Schweiz krankenversichern?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Tag des Zuzugs.

Begleiten Sie mich auch auf Italienisch?

Ja. PROFINIO berät Sie auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch.

Wichtiger Hinweis Die Informationen auf diesen Seiten sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle Beratung. Regeln können sich ändern; massgebend sind die jeweils geltenden Gesetze und Abkommen.

Ihre Finanzen und Ihre Administration müssen nicht kompliziert sein.

Schildern Sie uns Ihre Situation und erhalten Sie Ihren persönlichen PROFINIO-Plan.

Persönliche Beratung anfragen Kostenlos starten

Unverbindlich · transparent · persönlich begleitet