Zuzug aus Frankreich
Von Frankreich in die Schweiz ziehen: Ihr Fahrplan
Ob nach Genf, in die Waadt oder in die Deutschschweiz: Wir zeigen Ihnen, was Sie in Frankreich abschliessen und in der Schweiz neu regeln müssen.
Umzug von Frankreich in die Schweiz: die Checkliste
Ein Umzug in die Schweiz ist schnell organisiert – die Formalitäten in zwei Ländern dauern länger. Damit nichts liegen bleibt, hilft eine klare Reihenfolge:
- Vorher: Arbeitsvertrag, Wohnung und Kündigungsfristen in Frankreich klären
- Vorher: Steueramt, CPAM, Mutuelle, CAF und Versicherungen informieren
- Beim Umzug: Umzugsgut beim Zoll anmelden
- Erste Tage: bei der Gemeinde anmelden, Bewilligung beantragen
- Innerhalb von drei Monaten: Schweizer Krankenkasse abschliessen
- Im ersten Jahr: Fahrzeug einlösen, Führerschein umtauschen, Steuererklärung in Frankreich einreichen
Vor dem Umzug: in Frankreich abschliessen
Eine Abmeldepflicht wie in Deutschland gibt es in Frankreich nicht. Informieren Sie aber das Steueramt (centre des finances publiques), Ihre Krankenkasse (CPAM), Ihre Mutuelle und – wenn Sie Kinder haben – die CAF über den Umzug ins Ausland.
Verträge wie Mutuelle, Wohnungs- oder Autoversicherung lassen sich bei einem Umzug ins Ausland in der Regel vorzeitig beenden. Kündigen Sie sie rechtzeitig, damit Sie nicht doppelt zahlen.
Aufenthaltsbewilligung B, L oder C für Französinnen und Franzosen
Dank der Personenfreizügigkeit erhalten französische Staatsangehörige mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder einem Vertrag ab einem Jahr in der Regel die Aufenthaltsbewilligung B, bei kürzeren Verträgen die Bewilligung L. Nach fünf Jahren ist in der Regel die Niederlassungsbewilligung C möglich.
Die Bewilligung entscheidet auch über die Besteuerung: Mit B werden Sie meist an der Quelle besteuert, mit C ordentlich über die Steuererklärung.
Anmeldung bei der Gemeinde
In der Schweiz melden Sie sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei Ihrer Wohngemeinde an – in der Romandie beim contrôle des habitants. Bringen Sie Pass oder Identitätskarte, Arbeitsvertrag, Mietvertrag und für Familienangehörige die Zivilstandsdokumente mit.
- Gemeindeanmeldung und Bewilligungsgesuch erledigen
- AHV-Nummer und Lohnabrechnung beim Arbeitgeber prüfen
- Schweizer Bankkonto für Lohn und Mietkaution eröffnen
- Krankenkasse vergleichen und abschliessen
- Adressänderung an Banken, Versicherungen und Behörden im Herkunftsland melden
Krankenkasse nach dem Umzug: drei Monate Zeit
Mit dem Wohnsitz und der Arbeit in der Schweiz endet die Versicherung über die Sécurité sociale in der Regel. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten bei einer Schweizer Krankenkasse versichern. Bei fristgerechter Anmeldung gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Zuzug, bei verspäteter Anmeldung erst ab dem Beitritt und mit Prämienzuschlag.
Anders als in Frankreich zahlen Sie in der Schweiz eine Prämie pro Person, unabhängig vom Einkommen. Je nach Kanton und Einkommen gibt es Prämienverbilligungen. Wichtig sind die Wahl der Franchise und des Modells, etwa mit Hausarzt oder telefonischer Erstberatung.
Eine Mutuelle im französischen Sinn gibt es nicht. Leistungen über die Grundversicherung hinaus decken Zusatzversicherungen, die freiwillig sind und meist eine Gesundheitsprüfung voraussetzen.
Steuern: das Wegzugsjahr und das erste Jahr in der Schweiz
In Frankreich geben Sie für das Jahr des Wegzugs noch eine Steuererklärung für die Einkünfte bis zum Umzug ab. In der Schweiz werden Sie mit Bewilligung B meist an der Quelle besteuert; je nach Kanton, Einkommen und Situation ist zusätzlich eine Steuererklärung nötig oder vorteilhaft.
Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung ist ab einem bestimmten Jahreseinkommen Pflicht. Freiwillig lohnt sie sich oft, wenn Sie in die Säule 3a einzahlen, hohe Berufskosten haben oder Unterhalt bezahlen. Der Antrag muss meist bis Ende März des Folgejahres gestellt werden – danach bleibt es beim Quellensteuerabzug.
Behalten Sie Wohneigentum oder Einkünfte in Frankreich, gelten zusätzliche Regeln nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Immobilien werden in der Regel weiterhin in Frankreich besteuert, müssen aber auch in der Schweiz angegeben werden. Wir klären mit Ihnen, was wo zu deklarieren ist.
Retraite, AHV und Vorsorge
Ihre in Frankreich erworbenen Rentenansprüche bleiben erhalten. Später zahlt in der Regel jedes Land eine eigene Rente für die dort zurückgelegten Beitragszeiten.
In der Schweiz zahlen Sie ab Arbeitsbeginn in AHV und – ab einem bestimmten Lohn – in die Pensionskasse ein. Die Säule 3a ergänzt die Vorsorge steuerbegünstigt und lohnt sich besonders, wenn Sie eine Steuererklärung einreichen.
Familie: Familienzulagen, Kinder und Schule
Ziehen Sie mit Kindern um, enden die Familienleistungen in Frankreich (etwa über die CAF) in der Regel mit dem Wegzug. In der Schweiz erhalten Sie Familienzulagen über Ihren Arbeitgeber; die Höhe hängt vom Kanton ab. Kinder müssen Sie wie Erwachsene innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse versichern.
Die Einschulung organisiert die Wohngemeinde. Melden Sie Ihre Kinder bei der Anmeldung gleich mit an und fragen Sie nach Schulbeginn, Betreuungsangeboten und Sprachkursen.
Wohnung und weitere Versicherungen
Für eine Mietwohnung verlangen Vermieter meist eine Kaution von bis zu drei Monatsmieten auf einem Sperrkonto und oft den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung. Eine Hausratversicherung ist in der Regel freiwillig, in einigen Kantonen aber für Feuerschäden vorgeschrieben.
Für Radio und Fernsehen erhebt der Bund eine Haushaltabgabe, die automatisch über die Gemeindeanmeldung verrechnet wird. Verträge aus Frankreich lassen sich meist nicht weiterführen – planen Sie die neuen Policen deshalb rechtzeitig.
Auto, Umzugsgut und Führerschein
Hausrat und ein bereits genutztes Fahrzeug können als Übersiedlungsgut in der Regel zollfrei eingeführt werden. Danach lassen Sie das Fahrzeug in der Schweiz prüfen und einlösen. Den französischen Führerschein tauschen Sie innerhalb von zwölf Monaten gegen einen Schweizer Ausweis.
Typische Fehler beim Umzug aus Frankreich
Diese Punkte führen häufig zu unnötigen Kosten:
- Krankenkasse zu spät abgeschlossen – ohne Rückwirkung und mit Prämienzuschlag
- Mutuelle weiterbezahlt, obwohl sie in der Schweiz nicht mehr nützt
- Steuererklärung für das Wegzugsjahr in Frankreich vergessen
- Französische Immobilien in der Schweiz nicht deklariert
- Franchise und Modell ohne Vergleich gewählt
So begleitet Sie PROFINIO beim Umzug
Ihre feste Ansprechperson plant mit Ihnen die Schritte in Frankreich und in der Schweiz, vergleicht die Krankenkassen vor Ablauf der Frist und klärt die Steuern in beiden Ländern. Im Kundenportal laden Sie Ihre Unterlagen hoch und sehen, was als Nächstes ansteht. Beraten werden Sie auf Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch.
Häufige Fragen
Bleibe ich nach dem Umzug in der Sécurité sociale versichert?
In der Regel nicht. Mit dem Wohnsitz und der Arbeit in der Schweiz müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einer Schweizer Krankenkasse versichern. Bei fristgerechter Anmeldung gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Zuzug.
Brauche ich in der Schweiz eine Mutuelle?
Eine Mutuelle wie in Frankreich gibt es in der Schweiz nicht. Die Grundversicherung ist Pflicht; Leistungen darüber hinaus decken freiwillige Zusatzversicherungen. Welche davon sinnvoll sind, hängt von Ihren Bedürfnissen ab.
Welche Bewilligung erhalte ich als Französin oder Franzose?
Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder einem Vertrag ab einem Jahr in der Regel die Aufenthaltsbewilligung B, bei kürzeren Verträgen die Bewilligung L. Nach fünf Jahren ist in der Regel die Niederlassungsbewilligung C möglich.
Wo zahle ich im Jahr des Umzugs Steuern?
Für die Monate vor dem Umzug in Frankreich, danach in der Schweiz. Wir stellen sicher, dass beide Seiten richtig deklariert werden.
Was passiert mit meiner Wohnung in Frankreich?
Sie können sie behalten oder vermieten. Immobilien und Mieteinkünfte werden in der Regel weiterhin in Frankreich besteuert, müssen aber auch in der Schweiz angegeben werden. Wir klären mit Ihnen, was wo zu deklarieren ist.
Muss ich trotz Quellensteuer eine Steuererklärung in der Schweiz abgeben?
Ab einem bestimmten Einkommen oder mit weiteren Einkünften und Vermögen ja. Auch freiwillig kann sich eine nachträgliche Veranlagung lohnen, etwa wegen Säule 3a oder Berufskosten. Der Antrag ist fristgebunden – meist bis Ende März des Folgejahres.
Kann ich mein Auto aus Frankreich mitnehmen?
Ja. Ein bereits genutztes Fahrzeug können Sie als Übersiedlungsgut in der Regel zollfrei einführen. Danach lassen Sie es in der Schweiz prüfen und einlösen.
Begleiten Sie mich auch auf Französisch?
Ja. PROFINIO berät Sie auf Französisch, Deutsch, Italienisch oder Englisch.
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